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Elterngeld Änderungen 2025: Was Eltern jetzt wissen müssen

Alle Neuerungen zum Elterngeld ab April 2025: Neue Einkommensgrenzen und geänderte Regelungen.

Neue Einkommensgrenze ab April 2025

Ab dem 1. April 2025 wird die Einkommensgrenze für den Elterngeld-Anspruch auf 175.000 Euro zu versteuerndes Einkommen gesenkt. Diese Grenze gilt für Paare und Alleinerziehende gleichermaßen. Bisher lag die Grenze bei 200.000 Euro für Paare und 150.000 Euro für Alleinerziehende.

Die neue einheitliche Grenze von 175.000 Euro bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum vor der Geburt. Dabei werden die Einkommen beider Elternteile zusammengerechnet, auch wenn diese nicht verheiratet sind.

Was bedeutet das für Sie?

Wenn Ihr gemeinsames zu versteuerndes Einkommen über 175.000 Euro liegt, haben Sie keinen Anspruch auf Elterngeld. Prüfen Sie Ihren letzten Steuerbescheid, um Klarheit zu bekommen. Beachten Sie: Das zu versteuernde Einkommen ist in der Regel deutlich niedriger als das Bruttoeinkommen, da Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträge abgezogen werden.

Für Eltern, die knapp über der Grenze liegen, kann es sich lohnen, steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten zu prüfen. Höhere Werbungskosten, zusätzliche Altersvorsorgebeiträge oder eine optimierte Steuerklassenwahl können das zu versteuernde Einkommen senken.

Änderungen bei der Parallelbezugsregelung

Für Geburten ab dem 1. April 2025 können Eltern Basiselterngeld nur noch in einem Monat gleichzeitig beziehen. Das betrifft vor allem den Geburtsmonat, in dem bisher häufig beide Elternteile gleichzeitig Basiselterngeld erhielten. ElterngeldPlus ist von dieser Einschränkung nicht betroffen.

Übergangsregelung beachten

Die neuen Regelungen gelten für Kinder, die ab dem 1. April 2025 geboren werden. Für Geburten vor diesem Stichtag gelten weiterhin die bisherigen Regeln mit einer Einkommensgrenze von 200.000 Euro. Wenn Ihr Kind vor April 2025 geboren wird, sind Sie von den Änderungen nicht betroffen.

Bei Mehrlingsgeburten gilt eine Sonderregelung: Für jedes weitere Kind bei einer Mehrlingsgeburt erhalten Eltern einen Zuschlag von 300 Euro beim Basiselterngeld. Diese Regelung bleibt auch 2025 bestehen.

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