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Wird das Elterngeld erhöht? Koalitionsvertrag und Realwertverlust

Die Elterngeld-Beträge sind seit 2007 unverändert. Was der Koalitionsvertrag zur Erhöhung verspricht – und woran sie hängt.

Seit 2007 unverändert

Der Mindestbetrag von 300 Euro und der Höchstbetrag von 1.800 Euro beim Elterngeld gelten unverändert seit der Einführung im Jahr 2007. In diesem Zeitraum sind die Verbraucherpreise um mehr als 45 Prozent gestiegen. Das bedeutet: Das Elterngeld hat real massiv an Kaufkraft verloren, obwohl die nominalen Beträge gleich geblieben sind.

Was der Koalitionsvertrag vorsieht

Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist eine Verbesserung angekündigt: Die Einkommensgrenze sowie der Mindest- und der Höchstbetrag sollen spürbar angehoben werden. Es wäre die erste Anpassung der Beträge seit Einführung des Elterngeldes.

Der entscheidende Vorbehalt

Alle geplanten Verbesserungen stehen jedoch unter Finanzierungsvorbehalt. Konkret heißt das: Die Erhöhung kommt nur, wenn die nötigen Haushaltsmittel bereitgestellt werden. Ein verbindliches Datum oder konkrete neue Beträge wurden bislang nicht genannt.

Was das für werdende Eltern bedeutet

Für die Planung gilt: Rechnen Sie zunächst weiter mit den aktuellen Beträgen von 300 bis 1.800 Euro. Eine mögliche Erhöhung sollten Sie als Bonus betrachten, nicht als feste Größe. Wer sein Elterngeld optimieren möchte, hat ohnehin die größten Hebel bei der Steuerklassenwahl, der Verteilung der Bezugsmonate und der Kombination aus Basiselterngeld und ElterngeldPlus – unabhängig von der politischen Diskussion.

Mit unserem Elterngeldrechner können Sie schon heute durchspielen, wie sich verschiedene Varianten auf Ihre konkrete Auszahlung auswirken.

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