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Elternzeit

Teilzeit in der Elternzeit: Die beliebtesten Modelle

Welche Teilzeit-Modelle während der Elternzeit gibt es und was müssen Sie beachten?

Teilzeit während der Elternzeit

Während der Elternzeit dürfen Sie bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Viele Eltern nutzen diese Möglichkeit, um den Kontakt zum Beruf nicht zu verlieren und gleichzeitig für ihr Kind da zu sein. Der Anspruch auf Teilzeit besteht, wenn der Betrieb mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt und Sie mindestens 6 Monate dort angestellt sind.

Beliebte Modelle

  • 20 Stunden/Woche: Halbe Stelle, ideal für die ersten Monate. Dieses Modell bietet eine gute Balance zwischen Kinderbetreuung und Beruf. Das Teilzeiteinkommen wird auf das Elterngeld angerechnet.
  • 25-30 Stunden/Woche: Beliebt bei ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus. In diesem Stundenbereich profitieren Sie maximal vom Partnerschaftsbonus, der 24-32 Stunden voraussetzt.
  • Jobsharing: Zwei Elternteile teilen sich eine Vollzeitstelle. Dieses Modell ermöglicht beiden Elternteilen, beruflich aktiv zu bleiben und sich gleichzeitig die Kinderbetreuung zu teilen.

Teilzeit und Elterngeld: Die Auswirkungen

Wenn Sie während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, wird Ihr Teilzeiteinkommen auf das Elterngeld angerechnet. Beim Basiselterngeld bedeutet das: Die Differenz zwischen Ihrem vorherigen Nettoeinkommen und dem aktuellen Teilzeit-Netto bildet die neue Bemessungsgrundlage. Davon erhalten Sie 65 bis 67 Prozent als Elterngeld.

Beim ElterngeldPlus ist die Berechnung günstiger: Der ElterngeldPlus-Betrag wird so berechnet, dass er maximal die Hälfte des Basiselterngeldes ohne Teilzeiteinkommen beträgt. In vielen Fällen erhalten Sie mit ElterngeldPlus über den gesamten Bezugszeitraum mehr Geld als mit Basiselterngeld, wenn Sie in Teilzeit arbeiten.

So beantragen Sie Teilzeit beim Arbeitgeber

Den Wunsch nach Teilzeitarbeit sollten Sie idealerweise bereits im Elternzeitantrag angeben. Wenn Sie sich erst später für Teilzeit entscheiden, müssen Sie den Antrag mindestens 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn schriftlich beim Arbeitgeber einreichen. Der Arbeitgeber kann den Antrag nur aus dringenden betrieblichen Gründen innerhalb von 4 Wochen schriftlich ablehnen. Reagiert er nicht fristgerecht, gilt die Teilzeit als genehmigt.

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