Was sich 2026 ändert: Mindestlohn, Rechengrößen und Ihr Elterngeld
Mindestlohn 13,90 Euro, neue Minijob-Grenze und höhere Rechengrößen 2026 – und wie sich das auf Ihr Elterngeld auswirkt.
Höherer Mindestlohn ab Januar 2026
Zum 1. Januar 2026 ist der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde gestiegen. Damit erhöht sich auch die Verdienstgrenze für Minijobs auf 603 Euro pro Monat, da diese Grenze an den Mindestlohn gekoppelt ist.
Warum das für Ihr Elterngeld relevant ist
Das Elterngeld wird auf Basis Ihres Nettoeinkommens in den zwölf Monaten vor der Geburt berechnet. Ein höheres Einkommen vor der Geburt führt grundsätzlich zu einem höheren Elterngeld – bis zum Höchstbetrag von 1.800 Euro. Wer vor der Geburt zu einem höheren Stundenlohn arbeitet, kann seine Bemessungsgrundlage verbessern.
Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung
Auch die Rechengrößen der Sozialversicherung wurden für 2026 angehoben. Die bundesweit einheitliche Bezugsgröße liegt bei rund 47.460 Euro im Jahr (etwa 3.955 Euro im Monat). Zudem sind die Beitragsbemessungsgrenzen deutlich gestiegen. Diese Werte beeinflussen, wie viele Sozialabgaben von Ihrem Bruttolohn abgezogen werden – und damit Ihr für das Elterngeld maßgebliches Netto.
Minijob in der Elternzeit
Wenn Sie während des Elterngeldbezugs einen Minijob ausüben, wird dieses Einkommen auf das Elterngeld angerechnet. Beachten Sie die neue Grenze von 603 Euro: Bis zu diesem Betrag bleibt der Minijob sozialversicherungsfrei. Das hinzuverdiente Einkommen mindert allerdings die Bemessungsgrundlage für das Basiselterngeld – beim ElterngeldPlus fällt die Anrechnung in der Regel günstiger aus.
Unser Tipp
Prüfen Sie vor der Geburt, ob sich eine Anpassung Ihrer Steuerklasse lohnt. Die Steuerklasse mit dem höheren Nettoeinkommen erhöht die Bemessungsgrundlage. Der Wechsel sollte rechtzeitig – idealerweise mehrere Monate vor Beginn der Bemessungszeit – erfolgen.