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Elterngeld in Bayern: Antrag, Beratungsstellen & Besonderheiten

Alles was bayerische Eltern über das Elterngeld wissen müssen. Von der zuständigen Stelle über den Antrag bis zu regionalen Besonderheiten.

Zuständige Stelle in Bayern

In Bayern ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)für die Bearbeitung von Elterngeld-Anträgen zuständig. Das ZBFS hat mehrere Regionalstellen in ganz Bayern.

Kontakt ZBFS

Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)
Regionalstellen in: München, Nürnberg, Augsburg, Regensburg, Würzburg, Bayreuth und Landshut.
Telefonische Beratung und Online-Antrag verfügbar.

Besonderheiten in Bayern

  • Bayerisches Familiengeld: Zusätzlich zum Elterngeld erhalten Eltern in Bayern das Familiengeld (250 EUR/Monat ab dem 13. bis 36. Lebensmonat, 300 EUR ab dem dritten Kind).
  • Kirchensteuer: In Bayern beträgt der Kirchensteuersatz 8% (statt 9% in den meisten anderen Bundesländern). Dies wirkt sich auf das Elterngeld-Netto aus.
  • Bayerisches Landeserziehungsgeld: Wurde durch das Familiengeld ersetzt.

Tipp: Familiengeld nicht vergessen

Das Bayerische Familiengeld wird unabhängig vom Einkommen gezahlt und muss separat beantragt werden. Es ergänzt das Bundeselterngeld ab dem 13. Lebensmonat.

So beantragen Sie Elterngeld in Bayern

Der Elterngeld-Antrag in Bayern wird beim ZBFS eingereicht. Sie können den Antrag online über das Bayerische Behördennetz stellen oder die Formulare bei Ihrer zuständigen Regionalstelle anfordern. Die Bearbeitung dauert in der Regel vier bis sechs Wochen nach Eingang aller Unterlagen.

Für den Antrag benötigen Sie die Geburtsurkunde des Kindes, Einkommensnachweise der letzten 12 Monate, die Bescheinigung des Arbeitgebers über Elternzeit und Gehalt, Ihre Steuer-Identifikationsnummer sowie einen Nachweis der Krankenversicherung. Bei Selbstständigen wird zusätzlich der letzte Steuerbescheid benötigt.

Das Bayerische Familiengeld beantragen Sie separat – ebenfalls beim ZBFS. Es beträgt 250 Euro pro Monat vom 13. bis zum 36. Lebensmonat des Kindes. Ab dem dritten Kind erhöht sich der Betrag auf 300 Euro monatlich. Das Familiengeld wird unabhängig vom Einkommen gezahlt und kann parallel zum Elterngeld oder im Anschluss bezogen werden.

Bayern bietet zudem eine telefonische Beratung für alle Fragen rund um Elterngeld und Familiengeld an. Die Beratung ist kostenlos und hilft bei der Antragsstellung sowie bei der optimalen Kombination von Bundes- und Landesleistungen. Informieren Sie sich frühzeitig, um alle Leistungen rechtzeitig zu beantragen.

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