Elterngeld Höchstsatz: Maximal 1.800 Euro erhalten
Der Elterngeld-Höchstsatz beim Basiselterngeld liegt bei 1.800 EUR pro Monat. Wir erklären, ab welchem Einkommen Sie den Maximalbetrag erreichen und warum er gedeckelt ist.
Die wichtigsten Grenzen
300 EUR
Mindestbetrag Basis
1.800 EUR
Höchstsatz Basis
900 EUR
Höchstsatz Plus
Ab welchem Einkommen erreiche ich den Höchstsatz?
Der Höchstsatz von 1.800 EUR wird bei einem Elterngeld-Netto von ca. 2.770 EUR erreicht (bei einer Ersatzrate von 65%). Dies entspricht einem Bruttoeinkommen von ca. 4.000-4.500 EUR je nach Steuerklasse.
Auch bei einem höheren Einkommen wird maximal 1.800 EUR Basiselterngeld gezahlt. Das Elterngeld ist nach oben gedeckelt.
Einkommensgrenze ab April 2025
Für Geburten ab dem 1. April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR zu versteuerndes Einkommen. Oberhalb dieser Grenze besteht kein Anspruch auf Elterngeld.
So erreichen Sie den Höchstsatz
Um den Elterngeld-Höchstsatz von 1.800 Euro zu erhalten, muss Ihr Elterngeld-Netto bei mindestens ca. 2.770 Euro liegen. Das Elterngeld-Netto wird nicht direkt vom Gehaltszettel abgelesen, sondern pauschal berechnet: Vom Bruttoeinkommen werden Werbungskostenpauschale, Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer und eine Sozialversicherungspauschale von 21 Prozent abgezogen.
In der Praxis erreichen Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttoeinkommen ab etwa 4.000 bis 4.500 Euro den Höchstsatz – abhängig von der Steuerklasse. Steuerklasse III ist besonders vorteilhaft, da hier weniger Lohnsteuer abgezogen wird und somit ein höheres Elterngeld-Netto entsteht.
Ein legaler Tipp: Wenn Sie als Paar verheiratet sind und der Elternteil, der Elterngeld beziehen wird, vor der Geburt in Steuerklasse III wechselt, kann das Elterngeld deutlich höher ausfallen. Der Wechsel muss mindestens 7 Monate vor dem Geburtsmonat erfolgen, da der Durchschnitt der letzten 12 Monate zählt. Sprechen Sie frühzeitig mit einem Steuerberater, um die optimale Strategie für Ihre Situation zu finden.
Beim ElterngeldPlus liegt der Höchstsatz bei 900 Euro pro Monat. Dieser wird bei demselben Einkommen erreicht, da ElterngeldPlus genau die Hälfte des Basiselterngeldes beträgt. Dafür wird der Betrag jedoch doppelt so lange gezahlt.