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Elterngeld für Selbstständige: Berechnung & Besonderheiten

Als Selbstständige oder Freiberufler gelten besondere Regeln bei der Elterngeld-Berechnung. Hier erfahren Sie alles zur Bemessungsgrundlage und typischen Fallstricken.

Bemessungsgrundlage

Bei Selbstständigen wird nicht das Gehalt der letzten 12 Monate herangezogen, sondern der Gewinn aus dem letzten abgeschlossenen Steuerbescheid. In der Regel ist dies der Steuerbescheid des Kalenderjahres vor der Geburt.

Alternativ kann auch der Steuerbescheid des vorletzten Jahres herangezogen werden, wenn das letzte Jahr noch nicht veranlagt wurde.

Typische Fehler vermeiden

  • Steuerbescheid nicht rechtzeitig beantragt
  • Betriebsausgaben nicht korrekt abgegrenzt
  • Einkünfte während des Bezugs nicht gemeldet (führt zu Rückforderung)
  • Steuerklassenwechsel zu spät beantragt

Rechenbeispiel

Jährlicher Gewinn laut Steuerbescheid42.000 EUR
Monatlicher Durchschnitt3.500 EUR
Keine Werbungskostenpauschale (entfällt für Selbstständige)-

Elterngeld-Netto (nach pauschalen Abzügen)ca. 2.200 EUR
Basiselterngeld (67%)ca. 1.474 EUR / Monat

Tipp für Selbstständige

Sie können während des Elterngeld-Bezugs in geringem Umfang weiterarbeiten. Einkünfte werden aber auf das Elterngeld angerechnet. Nutzen Sie den ElterngeldPlus-Rechner, um die optimale Aufteilung zu finden.

Weiterarbeiten während des Bezugs

Als Selbstständiger dürfen Sie während des Elterngeldbezugs bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Allerdings wird das erzielte Einkommen auf das Elterngeld angerechnet. Das bedeutet: Wenn Sie in einem Bezugsmonat Einnahmen erzielen, verringert sich Ihr Elterngeld entsprechend. Die Elterngeldstelle berechnet die Anrechnung auf Basis Ihres tatsächlichen Gewinns im jeweiligen Monat.

ElterngeldPlus kann für Selbstständige besonders vorteilhaft sein. Da viele Selbstständige ihre Arbeit nicht vollständig einstellen können oder wollen, bietet ElterngeldPlus die Möglichkeit, über einen längeren Zeitraum ein reduziertes Einkommen zu beziehen und gleichzeitig in geringem Umfang weiterzuarbeiten. Die doppelte Bezugsdauer von bis zu 28 Monaten gibt mehr Flexibilität bei der Planung.

Wichtig für die Steuererklärung: Am Ende des Bezugszeitraums prüft die Elterngeldstelle Ihren tatsächlichen Gewinn anhand des Steuerbescheids. Weicht dieser vom prognostizierten Einkommen ab, kann es zu Nachzahlungen oder Rückforderungen kommen. Dokumentieren Sie deshalb Ihre Einnahmen und Ausgaben während des Bezugszeitraums besonders sorgfältig.

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