Elternzeit beim Arbeitgeber beantragen: Musterantrag & Fristen
So beantragen Sie Ihre Elternzeit korrekt beim Arbeitgeber. Mit Musterantrag-Vorlage, Fristen und Hinweisen für Mütter, Väter und Teilzeitwünsche.
Schritt für Schritt
Frist beachten: 7 Wochen vor Beginn
Die Elternzeit muss spätestens 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn schriftlich beim Arbeitgeber beantragt werden. Für Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag gilt eine Frist von 13 Wochen.
Antrag schriftlich einreichen
Der Antrag muss schriftlich (mit Originalunterschrift) eingereicht werden. E-Mail oder Fax genügen nicht. Geben Sie den genauen Zeitraum an.
Zeitraum verbindlich festlegen
Legen Sie den Beginn und das Ende der Elternzeit verbindlich fest. Für die ersten 24 Monate müssen Sie sich festlegen. Die restlichen 12 Monate können später genommen werden.
Teilzeitwunsch angeben (optional)
Wenn Sie während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchten (15-32 Std./Woche), teilen Sie dies im Antrag mit. Der Arbeitgeber kann nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.
Musterantrag Elternzeit
Wichtig: Kündigungsschutz
Ab dem Zeitpunkt der Anmeldung der Elternzeit (frühestens 8 Wochen vor Beginn) besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Dieser gilt während der gesamten Elternzeit.
Rechte während der Elternzeit
Während der Elternzeit ruht Ihr Arbeitsvertrag – Sie sind weiterhin beim Arbeitgeber beschäftigt, erbringen aber keine Arbeitsleistung. Nach der Elternzeit haben Sie das Recht, zu Ihren bisherigen Arbeitsbedingungen zurückzukehren. Der Arbeitgeber muss Ihnen einen gleichwertigen Arbeitsplatz anbieten.
Sie haben das Recht, während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten. Voraussetzung ist, dass Sie mindestens 15 und höchstens 32 Stunden pro Woche arbeiten, der Betrieb mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt und Sie mindestens 6 Monate dort angestellt sind. Der Arbeitgeber kann den Teilzeitwunsch nur aus dringenden betrieblichen Gründen innerhalb von 4 Wochen schriftlich ablehnen.
Die Elternzeit können Sie vorzeitig beenden, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Ohne Zustimmung ist eine vorzeitige Beendigung nur in Ausnahmefällen möglich, zum Beispiel bei einer erneuten Schwangerschaft. Eine Verlängerung der Elternzeit ist ebenfalls möglich, wenn Sie noch Restmonate zur Verfügung haben. Auch hier gilt die Frist von 7 bzw. 13 Wochen.