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Elternzeit beim Arbeitgeber beantragen: Musterantrag & Fristen

So beantragen Sie Ihre Elternzeit korrekt beim Arbeitgeber. Mit Musterantrag-Vorlage, Fristen und Hinweisen für Mütter, Väter und Teilzeitwünsche.

Schritt für Schritt

1

Frist beachten: 7 Wochen vor Beginn

Die Elternzeit muss spätestens 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn schriftlich beim Arbeitgeber beantragt werden. Für Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag gilt eine Frist von 13 Wochen.

2

Antrag schriftlich einreichen

Der Antrag muss schriftlich (mit Originalunterschrift) eingereicht werden. E-Mail oder Fax genügen nicht. Geben Sie den genauen Zeitraum an.

3

Zeitraum verbindlich festlegen

Legen Sie den Beginn und das Ende der Elternzeit verbindlich fest. Für die ersten 24 Monate müssen Sie sich festlegen. Die restlichen 12 Monate können später genommen werden.

4

Teilzeitwunsch angeben (optional)

Wenn Sie während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchten (15-32 Std./Woche), teilen Sie dies im Antrag mit. Der Arbeitgeber kann nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.

Musterantrag Elternzeit

[Ihr Name] [Ihre Adresse] [PLZ Ort] [Arbeitgeber Name] [Adresse Arbeitgeber] [PLZ Ort] [Ort], den [Datum] Betreff: Antrag auf Elternzeit Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Elternzeit für mein Kind [Name des Kindes], geboren am [Geburtsdatum], für den Zeitraum vom [Startdatum] bis zum [Enddatum]. [Optional: Während der Elternzeit möchte ich gerne in Teilzeit mit [X] Stunden pro Woche arbeiten.] Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Antrags schriftlich. Mit freundlichen Grüßen [Ihre Unterschrift] [Ihr Name]

Wichtig: Kündigungsschutz

Ab dem Zeitpunkt der Anmeldung der Elternzeit (frühestens 8 Wochen vor Beginn) besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Dieser gilt während der gesamten Elternzeit.

Rechte während der Elternzeit

Während der Elternzeit ruht Ihr Arbeitsvertrag – Sie sind weiterhin beim Arbeitgeber beschäftigt, erbringen aber keine Arbeitsleistung. Nach der Elternzeit haben Sie das Recht, zu Ihren bisherigen Arbeitsbedingungen zurückzukehren. Der Arbeitgeber muss Ihnen einen gleichwertigen Arbeitsplatz anbieten.

Sie haben das Recht, während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten. Voraussetzung ist, dass Sie mindestens 15 und höchstens 32 Stunden pro Woche arbeiten, der Betrieb mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt und Sie mindestens 6 Monate dort angestellt sind. Der Arbeitgeber kann den Teilzeitwunsch nur aus dringenden betrieblichen Gründen innerhalb von 4 Wochen schriftlich ablehnen.

Die Elternzeit können Sie vorzeitig beenden, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Ohne Zustimmung ist eine vorzeitige Beendigung nur in Ausnahmefällen möglich, zum Beispiel bei einer erneuten Schwangerschaft. Eine Verlängerung der Elternzeit ist ebenfalls möglich, wenn Sie noch Restmonate zur Verfügung haben. Auch hier gilt die Frist von 7 bzw. 13 Wochen.

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